Aufgaben
Der Senat fungiert als Überwachungs- und Beratungsorgan gegenüber dem Vorstand der Fraunhofer-Gesellschaft. Unter anderem bestellt er den/die Präsident/in sowie die weiteren Vorstandsmitglieder, beschließt den Wirtschaftsplan einschließlich der Finanzplanung und muss der Festlegung der Grundzüge der Wissenschafts- und Forschungsstrategie sowie der Forschungs- und Ausbauplanung zustimmen. Darüber hinaus befasst er sich mit Errichtungen, Wandlungen oder Auflösungen von Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft.