Als international tätige Forschungsorganisation ist sich die Fraunhofer-Gesellschaft ihrer sozialen Verantwortung bewusst und bekennt sich daher unmissverständlich zur Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der gesamten Wertschöpfungskette. In unsere umfassende Betrachtung beziehen wir dabei nicht nur unsere eigene Geschäftstätigkeit, sondern auch sämtliche Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette wie Lieferanten oder Geschäftspartner mit ein. Dabei sollen etwaige Verstöße identifiziert und durch adäquate Maßnahmen − bis hin zur sofortigen Beendigung von Geschäftsbeziehungen − adressiert werden. Die eigene Selbstverpflichtung mit einer Beschreibung der im Wesentlichen adressierten Menschenrechte, Prozesse und Maßnahmen sind in der Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte festgehalten.
Bereits mit dem Beitritt zum UN Global Compact im Jahr 2017 hat sich die Fraunhofer-Gesellschaft zur stetigen Unterstützung und Umsetzung der zehn allgemein anerkannten Prinzipien für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken bekannt. Die Erstellung der Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte ist somit ein elementarer Bestandteil unserer Aktivitäten im Bereich Corporate Social Responsibility.