Ein wesentliches Element der Sorgfaltspflichten des LkSGs ist die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdeverfahrens, über das Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können.
Die Fraunhofer-Gesellschaft hat deshalb ihr bestehendes BKMS®-Hinweisgebersystem um einen eigenen LkSG-Kanal erweitert, sodass Hinweise zu Verstößen gegen das LkSG systematisch und konsequent bearbeitet werden können.
In der Verfahrensordnung stellen wir die wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens dar, einschließlich des Zugangs zum Verfahren und der Zuständigkeiten. Sie informiert auch darüber, wie eingehende Hinweise und Beschwerden behandelt werden, d.h. wie das Beschwerdeverfahren durchgeführt wird. Die Fraunhofer-Gesellschaft und ihre Einrichtungen legen großen Wert darauf, diese Informationen verständlich und transparent zu präsentieren, um größtmögliche Klarheit über den Prozess zu gewährleisten.