Hildegard Müller, Vorsitzende des Senats der Fraunhofer-Gesellschaft e.V.:
»Nach der schon erfolgten Aufhebung des Vertrags von Prof. Dr. Reimund Neugebauer haben die durch den Senat angestoßenen weiteren Prüfungen dazu geführt, dass Sachverhalte bekannt wurden, die der Senat auf Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung auch als schwerwiegende Pflichtverletzungen durch Herrn Prof. Dr. Kurz zu Lasten der Fraunhofer-Gesellschaft bewertet. In Folge dieser Erkenntnisse hat der Fraunhofer-Senat Herrn Prof. Dr. Kurz mit sofortiger Wirkung als Vorstand abberufen.«
Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft beschloss darüber hinaus, Schadenersatzansprüche gegen Herrn Prof. Dr. Alexander Kurz und auch gegen den ehemaligen Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Reimund Neugebauer, zu prüfen, ggf. geltend zu machen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.