Fraunhofer begrüßt neues Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung
Prof. Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, erklärt hierzu:
Prof. Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, erklärt hierzu:
»Bei der Entwicklung neuer Produkte und Leistungen sind die für die deutsche Wirtschaft so wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit externen Innovationspartnern angewiesen. Denn durch die Kooperation mit Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten auch Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilung Zugriff auf Wissen auf dem aktuellsten Stand der Forschung. Dadurch ist es ihnen möglich, gezielt Lösungen zu entwickeln, die ihren Geschäftserfolg auch im internationalen Wettbewerb sichern und steigern und somit auch den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland stärken.
In diesem Sinne begrüßen wir ausdrücklich die Entscheidung des Gesetzgebers, Kosten nun für Auftragsforschung auf Ebene des Auftraggebers anrechenbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die Zahl der forschenden Unternehmen zu erhöhen und dadurch weiterhin innovative Durchbrüche ›Made in Germany‹ zu ermöglichen. Das neue Gesetz schafft echte Anreize für Innovationen und hilft uns Wissen aus dem Labor in die Anwendung zu überführen und so dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland auch in Zukunft einen Spitzenplatz im internationalen Wettbewerb zu sichern.
Die jetzige Berücksichtigung der Forschungsinvestitionen auf Seiten des Auftraggebers ist eine bedeutende Weichenstellung für die Zukunft für Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie ein starkes Bekenntnis des Gesetzgebers zur Förderung der Innovationskraft des Standorts Deutschland.«